Henrik und Hermann Dringenberg –
Eine Goldschmied-Familie aus Dringenberg in Köln und Malmø

Mit Hinweisen auf weitere Namensträger in Köln um 1500

(Beiträge zur Familien- und Namensforschung Dringenberg, 5)

Rainer Dringenberg
Essen 2004

Das Siegel der Goldschmiedsippe Dringenberg (1) (drei Rosen; vgl. letzte Seite),
das sowohl von Hermann wie auch von Henrik (später in Dänemark nachgewiesen) geführt wird.


English Summary

Henrik (Heinrich) Dringenberg was a Royal Danish Governor and Mintmaster in Malmø (nowadays southern Sweden) in the 15th century. Evidently he came from Germany via Kopenhagen, where he was Councillor, before King Christian Ist sent him to Malmø. Up to now it was a mere assumption that Henrik originally came from the former city of Dringenberg because of the same name. We now can stren gthen this hypothesis and know it for a fact, following relevant documents available in the Historical Archive of Cologne: Hermann Dringenberg was a well-known and reputable goldsmith in Cologne and (presumely the elder) brother of Heinrich. Also there is a document proving that Herman was the legitimate son of Yohan Peters, citizen of Dringenberg. This essay presents the recently discovered facts and tries to continue research on Henrik Dringenberg in Malmø as well as to discuss some remaining questions concerning the late medieval Dringenberg family in Cologne.

Deutsche Kurzfassung

Henrik (Heinrich) und Hermann, jener eine hochgestellte Persönlichkeit in Diensten des dänischen Königs, dieser ein herausragendes Mitglied der Kölner Goldschmiedsippe Dringenberg, gelten neben Ludwig (Louis) Dringenberg (2) als die namhaftesten Vertreter unseres Familiennamens, nicht nur im 15.Jh. – Bisher gab es in der (dem Verfasser derzeit zugänglichen) Literatur lediglich Mutmaßungen über die genaue Herkunft des dänischen Münzmeisters Henrik. Nun sind wir gewiss, dass Heinrich und Hermann aus der vormaligen Stadt Dringenberg stammen.

Damit liegt nach unserer Kenntnis auch der erste Fall überhaupt vor, dass die Herkunft einer Dringenberg-Sippe aus der Stadt Dringenberg nachgewiesen werden konnte.



 

Inhalt

Vorbemerkung

1. Zur Herkunft der Kölner Goldschmiedsippe Dringenberg
2. Hermann Dringenberg, Goldschmied und Ratsherr in Köln
3. Henrik Dringenberg, königlich-dänischer Vogt und Münzmeister zu Malmø
4. Mehr zur Dringenberg-Sippe in Köln und ihren Nachfahren bis 1500
5. Dringenberg an der Universität zu Köln bis um 1500
6. Heinrich und Johann - Auseinandersetzungen mit der Stadt Köln: offene Fragen

Nachbemerkung
Literatur und Quellen


Anmerkungen zum Text (Fußnoten)


Vorbemerkung

Mit Hilfe dänisch-hanseatischer Quellen (3) und des Archivs der Hansestadt Rostock (4) konnte der Verfasser nach jahrelanger vergeblicher Recherche, insbesondere im Internet, eine Spur ins Rheinland zur Stadt Köln entdecken. Dort schließlich – im Historischen Archiv (5) – gelang es, ein Bild der Goldschmiedefamilie Dringenberg in ersten groben Zügen nachzuzeichnen. Der Nachweis verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen Heinrich und Hermann sollte weiter abgesichert werden, für ihre Herkunft aber aus der vormaligen Stadt Dringenberg (6) gibt es einen guten Beleg. Die gefundenen Regesten und Urkunden lassen noch Ungereimtheiten und Zweifel übrig, insbesondere was die Identität der gleichnamigen Personen (7) anbelangt, jedenfalls sollte mit diesem kleinen Artikel Material gegeben sein, um gezielter weiterzuforschen.

1. Zur Herkunft der Kölner Goldschmiedsippe Dringenberg

Am 15. September 1425 stellen Bürgermeister und Rat der Stadt Dringenberg angesichts namentlich genannter Zeugen dem Hermann v. d. Dringenberge „ein Echtzeugnis“ für das Kölner Goldschmiedeamt aus. Darin wird ausgewiesen, dass Hermann rechtmäßiges und eheliches Kind des Dringenberger Bürgers Yohan Peters und der Hampeghe van Lammerden ist. (8) Nun bliebe festzustellen, was man in (Stadt) Dringenberger Dokumenten zum Namen Johann Peters finden kann. Nach unserer bisherigen Kenntnis gibt es einen solchen Familiennamen dort im 15.Jh. („1458 wandten sich Hermann Peters, Heinrich Ludeke und Lutteken Stegel in ihrer Streitsache über 100 Gulden an das Oberamt“) (9) und jedenfalls noch im 18.Jh. (10)

Hier fand also nach unserer Auffassung ein in der (mittelalterlichen) Geschichte alltäglicher Vorgang der Namensgebung (neben anderen möglichen Varianten) statt: Man verlässt eine Stadt und nimmt in der neuen Heimat den Namen der Herkunftsstadt als Familiennamen an. Aus Hermann (Sohn des Johann) Peters wird auf diese Weise Hermann Dringenberg. (11)

2. Hermann Dringenberg, Goldschmied und Ratsherr in Köln

Hermann Dringenbergs Spuren in der Geschichte sind im Übrigen nur aus seiner Kölner Zeit heraus zu dokumentieren. So kennen wir sein Geburtsdatum nicht und erfahren von ihm erst wieder dadurch, dass anno 1435 das Haus des Hartmann v. der Heeghen am Altenmarkt (huys up dem Aildenmarte) „zum grösseren Teile in den Besitz des Goldschmieds Herm. v. Dringenberg“ übergeht. (12) 1442 erwirbt Hermann das Bürgerrecht in Köln, besitzt damit also das exklusive Wahlrecht zum Rat (aktiv und passiv) (13), und er wird „zünftig eingeschrieben“ (als Goldschmied). (14) Bereits 1446 wird er Ratsherr der Stadt Köln und übt dieses Amt bis 1459 aus. (15) Für 1453 gibt es einen Hinweis darauf, dass Hermann in der Mühlengasse gewohnt hat. (16) Auch 1460 wird er noch einmal in einer Urkunde als Goldschmied erwähnt. (17)


Die „Hausmarke“ von Hermann Dringenberg (ein etwa unter Kaufleuten gewohntes Signum der Identität eines Hauses, das oft der Führung eines Siegels voraus ging, aber auch parallel dazu weiter geführt werden konnte); nur unvollständig erhalten, so wie sie in der Kölner Siegelkartei als Skizze festgehalten ist.

Über die wirtschaftliche und soziale Stellung des Hermann Dringenberg kann man anhand unserer Einblicke zu der Feststellung gelangen, dass er hinreichend vermögend und beizeiten einflussreich gewesen sein muss, um nach dem Hauserwerb in 1435 in den 1440er Jahren in kurzer Zeit „Vollbürger“ und Ratsherr zu werden und die später benannten öffentlichen Ämter auszuüben. Dies verdeutlicht ein Blick auf das Kölner Bürgerrecht des späten Mittelalters:

Exkurs zum Kölner Bürgerrecht

Die bevorzugte Stellung der Kölner „Geschlechter“ im Hochmittelalter (das Patriziat genoss geburtsständische Vorrechte) war mit dem Verbundbrief von 1396 formal beendet. Fortan galt das Stadtrecht gleichermaßen für alle, die der Stadt durch ihren Eid auf den Verbundbrief verpflichtet waren. (18) Die „Vereideten“ unterschieden sich aber doch noch in Bürger und Eingesessene (Nicht-Bürger). Der rechtliche Status ist dabei (im Blick auf das Bürgerrecht) nicht so bedeutsam wie der wirtschaftlich-soziale Status. Wer nur „Eingesessener“ war, brauchte Geld, um aus dem vergleichsweise leicht zu gewinnenden Status des Bürgers etwas zu machen (und folglich taten es nur wenige). Neben dem passiven Wahlrecht zum Rat der Stadt (vgl. dazu auf der folgenden Seite) war nämlich die Einschreibung in das zentrale Buch der Weinschule konstitutiv für das Bürgerrecht: Dieser Vorgang berechtigte dazu, Wein an Endverbraucher zu verkaufen („Weinzapf“). Und wer den Weinzapf betreiben wollte, musste zunächst Geld investieren. (19)

Weitaus kostspieliger war es, sich als Zugezogener in den Bürgerstatus einzukaufen. Während der „geborene Bürger“ nur zwei Zeugen für seine Herkunft beizubringen und eine Gebühr zu entrichten hatte, musste der Fremde einen aufwändigen Kauf tätigen und hieß deshalb “gegoldener Bürger“. Damit nicht genug, galt nach dem Kauf regulär eine Karenzzeit von zehn Jahren, ehe man den einträglichen Weinzapf ausüben durfte.

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Unter diesen Umständen ist der Name Hermann Dringenbergs in Kölner Dokumenten Mitte des 15.Jh. häufig wiederzufinden. Die nachfolgenden Beispiele betreffen insbesondere die 1450er Jahre, in denen sich öffentliche Ämter gehäuft nachweisen lassen. Im Kölner Ratsherrenkatalog (20) wird Hermann fünfmal als Ratsmitglied aufgeführt, und zwar jeweils an 11. Stelle der Ratsliste genannt: 1446, 1449, 1452, 1455, 1459; also in diesen gut 13 Jahren faktisch in ununterbrochener Folge. Dazu eine zweite kleine Erläuterung (21):

Exkurs zum Rat der Stadt Köln

Der Rat wurde von den „Bürgern“ gewählt, die sich einer der 22 Gaffeln (22) anschließen mussten. Wer den Eid auf der Gaffel geleistet hatte (der „Vereidete“), besaß das aktive Wahlrecht, aber nur der Bürger (i.e.S., vgl.o.) war auch im Besitz des passiven Wahlrechts. Die Ratswahl erfolgte zweimal im Jahr etwa hälftig, die Amtszeit betrug ein Jahr. Nach dem Jahr konnte man dem Rat zwei Jahre lang nicht angehören, übernahm aber üblicherweise Ratsämter (vgl.u.) und zog in der Regel im dritten Jahr wieder in den Rat ein. Die Ratsmitgliedschaft brachte keine unmittelbaren materiellen Vorteile mit sich (eher Verdienstausfall durch Sitzungen etc.), weshalb primär wohlhabendere Bürger motiviert sein mochten, sich in der Gaffel um dieses Amt zu bewerben. Und jene besonders privilegierten Bürger gehörten dann üblicherweise auch über viele Jahre hinweg dem Rat an.

Die Sollzahl des Rates (49) wurde aus den Gaffeln allein nicht erreicht. Die fehlenden Mitglieder (das so genannte „Gebrech“ (23)) wählte der Rat selbst und direkt (ohne Rücksicht auf Gaffeln); Gebrechsherren galten als einflussreiche Persönlichkeiten, sie wurden in den Ratslisten vorneweg aufgeführt.

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Wenn man Hermanns Ratszugehörigkeit betrachtet, findet man darin ein Beispiel für die skizzierten Regeln: Im Dreijahresrhythmus ab 1446 zog Hermann in den Rat, gemäß Herborn entsandt aus seiner Gaffel (Go = Goldschmied), nur das Wahljahr 1459 weicht ab. (24) Hermann gehörte also 1447, 1450, 1453, 1456 und 1460 dem Kölner Rat an. Ein (wohl nicht vollständiger) Blick auf die ausgeübten Ratsämter liefert u.g. Beispiele – primär Funktionen im „sitzenden“ Rat, aber zum Teil sind auch Ämter in den jeweils zwei Jahren zwischen den Wahljahren (i.e. im „ausgeschiedenen“ Rat) dokumentiert: 1452 (W) etwa wird Hermann als Klageherr aufgelistet (25), 1455 (W) ist er Paymentsherr (26), aber auch Wachtmeister (27), 1459 erneut Paymentsherr (J), aber auch Herr zu den Goldschlägern (J) (28). 1453 und 1456 (W) wird er unter den Amtleuten genannt. (29) Soviel zu Hermann Dringenbergs Leben in der Öffentlichkeit.

Von seinen privaten Verhältnissen wissen wir inzwischen, dass Neesgin Krulman (30) in „erster Ehe mit Hermann Dringenberg“ verheiratet war und sie eine Tochter Neesgen hatten (1479). (31) Eine weitere Tochter Lysbeth (Elise) wird an gleicher Stelle erwähnt, von der wir bereits aus anderen Quellen erfuhren, dass sie mit dem Joist Wachendorp verheiratet war. (32) Aus einer „Genealogie Wachendorff“ (33) geht hervor, dass die Verbindung zwischen 1444 und 1508 zustande kam und neben einem weiteren Jost eine Tochter Druytgen hervorbrachte, die wieder einen Johann von Blitterswick heiratete; diese Ehe blieb kinderlos. Elisabeth starb vor 1528, ihre Tochter nach 1529. (34) – Beide Töchter unterstreichen mit ihrer Vita die hohe gesellschaftliche Stellung der Dringenbergs in Köln.

Ebenfalls in der zuvor genannten Quelle (35) wird ein Sohn Hermann genannt, dessen Existenz aber in allen anderen bisher gefundenen Unterlagen nicht bestätigt werden konnte.

Deutlicher dokumentiert sind hingegen zwei andere Söhne von Hermann Dringenberg, nämlich Heinrich und Johannes. (36) Beide Söhne werden ebenfalls Goldschmiede und tauchen wiederholt in Kölner Dokumenten auf. Auf einzelne Erwähnungen in diesen Dokumenten wird weiter unten (Kap. 4) noch eingegangen.

Zum Todeszeitpunkt des (alten) Hermann Dringenberg verfügen wir lediglich über den Hinweis, dass er 1494 nicht mehr lebte. (37) Zu diesem Zeitpunkt hätte er allerdings auch schon außerordentlich hoch betagt gewesen sein müssen (wenn man seine Geburt aufgrund der Urkunde von 1425 zu Beginn des Jahrhunderts annehmen darf).

3. Henrik Dringenberg, königlich-dänischer Vogt und Münzmeister zu Malmø

Unsere älteste Datierung einer Quelle über Heinrich Dringenberg weist ungefähr das Jahr 1448 aus. Er wird wie sein Bruder Hermann „zünftig eingeschrieben“. Da er offenbar zu diesem Zeitpunkt schon „der Alte“ genannt wird, (38) kann man auch davon ausgehen, dass sein Neffe Heinrich (Sohn des Hermann) schon geboren war, dazu unten mehr. Heinrich war also gleichfalls Goldschmied, eine wichtige Voraussetzung zur Übernahme seines späteren hohen Amtes als Münzmeister.

Nur wenig später (drei Jahre nach dem o.g. Datum) taucht Heinrich unseren dänischen Quellen zufolge – jetzt als Henrik – als Bürger von Kopenhagen auf. Am 14.September 1451 wird er in einer Urkunde (offensichtlich von König Christian I., Christiern Konge, [1448-1481] ausgestellt) mit seiner „Husfrue Abele“ genannt. Es heißt darin weiter, dass er 50 Lübische Mark Rente jährlich für seine Treue und willigen Dienste bezieht (39), ein Privileg, das offenbar auf König Christoph III. (von Bayern) zurückgeht. (40) 1455 (29.März) ist Henrik bereits Ratsherr: „Raadman i Kiøbenhafn“. Und spätestens 1458 hat er die oberste Sprosse der gesellschaftlichen Leiter erklommen: „König Christian von Dänemark quittiert seinen Münzmeister, Zöllner und Vogt zu Malmø Hinric Dringenbergh über seine gesammte Amtsführung – 1458 Aug. 14(41). Nach einer anderen Quelle übt er dieses Amt schon 1457 aus; und schließlich starb sein Amtsvorgänger Hans Mindel bereits 1455, so dass der tatsächliche Zeitpunkt der Amtsübernahme nicht abschließend geklärt zu sein scheint. (42)

 
Auch aus den folgenden Jahren liegen solche Urkunden noch in den Archiven. Henrik prägt für seinen königlichen Herrn die Silbermünzen des Landes. Und als Vogt (und Zöllner) ist er Repräsentant des Königs in Südschweden, womit sich neben der Erhebung von Steuern die Aufsicht über Rechtsprechung und Strafvollzug verbindet. Sein mutmaßlicher Sitz, „Haus Dringenberg“, ist heute noch erhalten. (43) Henrik führt offensichtlich sein deutsches Familienwappen weiter: „tre Roser stillet i trekant“ (die bewussten drei Rosen im Dreieck). (44) Da dies im „Danske Adelige Sigiller“ verzeichnet ist, gehen dänische Forscher wohl davon aus, Henrik entstamme einem deutschen Adelsgeschlecht. Nachfolgend wird jedoch aufgezeigt, dass dies nicht zutrifft. Wir verfügen bislang (vielleicht mangels dänischer Sprachkompetenz) auch über keinen eindeutigen Beleg, dass König Christian ihn in den Adelsstand erhoben hat, es sei denn, dass sich in Dänemark mit dem hohen Staatsamt bereits die Nobilität verband; dies wird noch zu prüfen sein.







Es konnte oben nachgewiesen werden, dass der Goldschmied Hermann in Köln Sohn des Bürgers Peters in Dringenberg war. Nun blieb festzustellen, dass Henrik unmittelbarer Verwandter, höchstwahrscheinlich aber ein Bruder des Hermann war, somit auch bürgerlicher Abstammung. Damit ist zugleich belegt, dass Henrik Dringenberg tatsächlich aus dem westfälischen Dringenberg stammt, was bislang offenbar allein aus der Namensübereinstimmung heraus so vermutet worden war:

Eine Urkunde vom 2. Oktober 1489 besagt: „Heinrich Dringenberg, Münzmeister des Königs von Dänemark, bevollmächtigt einen Verwandten, die Gebührnisse zu erheben, die ihm als Bruder der Eligiusbruderschaft der Goldschmiede zu Köln zustehen.“ (45) Damit ist Henriks unmittelbare Herkunft aus Köln (als Goldschmied) hinreichend bewiesen und festgestellt, dass er in Köln nahe Verwandte hatte. Bei den Verwandten handelt es sich um zwei Neffen mit Namen Johann und Heinrich, Söhne des Hermann. Die bisher ermittelten Verwandtschaftsverhältnisse der Goldschmiedesippe werden unten noch dargestellt (Kap. 4).

Dieselbe Urkunde enthält einen Hinweis darauf, dass Henrik zuletzt 21 Jahre zuvor in Köln gewesen sei. (46) Das trifft mit unserer Urkundenkenntnis überein und verweist auf einen lang andauernden Rechtsstreit zwischen dem König von Dänemark und der Stadt Köln, der 1468Heinrich Dringenberg ex Datia“ (Dänemark) zu Beratungen in die Stadt geführt hatte (47), also 21 Jahre zuvor. In diese Auseinandersetzung war Henrik offenbar selbst verwickelt. Dazu folgende Quelle aus 1477 (Streit um Joh. Huysgen (48)):

Köln an Lübeck: König Christian von Dänemark gab nach einem Schreiben an Lübeck einem seiner Diener, mit Namen Heinrich Dryngenberg, eine gulden selschop (1), besettet mit eydelen steinen in etlicher meinonge, die dieser an den Lübecker Bürger Peter van Scheven zur Verwahrung gab (2). Als der König die selschop zurückverlangte, erklärte ihm Dryngenberg, dass er sie dem K. B. (3) Johann Muysgen arglichen genomen van dar gebracht, was der König nicht von den Lübeckern erwartet hätte. Köln hat mit der Angelegenheit nichts zu tun. Muysgen bestreitet, den Raub begangen zu haben. Der König hat dann bei seiner Anwesenheit am Rhein die zelschop in Andernach von der Stadt Köln zurückgefordert. Die Gesandten derselben haben jedoch nicht die Rückgabe versprechen können, worauf der König drohte, sich an den Gütern der Kölner schadlos zu halten und den Lübeckern verbot, mit ihnen in Verbindung zu treten...(49)
An anderer Stelle wird noch etwas deutlicher herausgearbeitet, dass „Joh. Muysgen auf Befragen [der Kölner, d.Verf.] früher die Beschuldigung Dringenbergs für falsch erklärt und sich zu Recht erboten, auch dem König selbst bei dessen letzter Anwesenheit in Köln (4) dasselbe erklärt...“ (51)

Erläuterungen:
(1) selschop meint einen Handel, ein Geschäft oder (hier wohl eher) einen Wertgegenstand.
(2) bei Kuske als Fußnote 1:
Die Dringenbergs sind eine Goldschmiedefamilie; s. v.Loesch II Namensregister. Heinrich Dringenberg ist im J. 1489 Münzmeister des Königs von Dänemark. Sein Sohn Johannes um die gleiche Zeit Feind der Stadt: Rmem. 3, 205.(50)
(3) (vom Verf.:) gemeint ist: Kölner Bürger.
(4)Während des Neusser Reichskrieges“ (1475)


Hier ist nicht vermerkt, wann der Rechtstreit seinen Anfang hatte. Bereits 1462 (15 Jahre vor o.g. Urkunde) ergeht eine Bitte der Stadt „Köln an Heinrich vanme Dryngenberg, Vogt zu Malmö (zom Ellenboigen (52)): (...) um „Vermittlung in dem Streite Kölns mit dem König von Dänemark, besonders da seine Verwandten in Köln wohnen.“ Als Überbringer des Schreibens wird sein „Neffe Heinrich Dryngenberg“ benannt. (53) Man könnte annehmen, dass es sich hierbei um den o.g. Streit handelt. Allerdings ist auch ein Streit zwischen eben diesen Parteien überliefert, bei dem es um einen Meister Marcellus („meister Marsilius zo Collen“) geht – „umb etzlicher myssedait willen“. (54) Auch dies war ein Streit, der sich über Jahre hinzog und anscheinend einigen Wirbel verursachte, der sowohl den König von England wie den hier einflussreichen Herzog von Burgund (Karl der Kühne) mit berührte. Es konnte kein Anhaltspunkt dafür gefunden werden, dass es sich um denselben Rechtsstreit wie oben skizziert handeln könnte, wenngleich Henrik 1468 (vgl.o.; auch?) aus diesem Grund in Köln gewesen sein soll. Dazu auch die Urkunde vom 27.März 1469, in der es heißt, dass Henrik „kürzlich ... im Auftrage des Königs in Köln war, um über die Beilegung des Streites wegen Meister Marcellus zu verhandeln, (...) schliesslich aber wegen der hohen Forderungen des Vogts die Verhandlungen abbrechen müssen“ (55)

Offensichtlich bleibt Henrik in seiner neuen Heimat, dem (damals dänischen) Südschweden. Sein königliches Amt übt er auch noch unter dem Sohn Christians, König Johann (Hans) aus (der 1481 auf dem Thron folgt) – und zwar offenbar über einen recht langen Zeitraum hinweg bis mindestens 1491. (56) Wir verfügen u.a. über Ablichtungen von Originalurkunden (Quittungen, die Henrik als Münzmeister, Zöllner und Vogt von seinem Herrn ausgestellt bekam), die Henriks Tätigkeit in Diensten des Königs für die Jahre (jeweils bis) (57) 1461, 1483-1485 und 1491. Dieser Tatbestand ist zur Einschätzung Kölner Urkunden (Kap. 6) von Bedeutung.

In Malmø und Lund künden noch heute Spuren von der Existenz seiner Familie. (58) Über seine Nachkommen ist aus dänisch-schwedischen Quellen bislang kein vollständiger Überblick möglich. Marie Rasmussen in Kopenhagen (dem Verf. bekannt) geht davon aus, dass sie in 15. Generation, wenn auch nicht in direkter Linie, von Henrik abstammt. Nach ihren Recherchen (im Abgleich wohl auch mit Bent Jørgensen (59), dessen verwandtschaftliche Beziehung hierzu dem Verf. noch nicht bekannt ist) entstammt Henriks Ehe mit Abele eine Tochter Dorothea, die in skandinavischen Quellen sehr wohl bekannt ist (* um 1450 † um 1517), verheiratet in 1. Ehe mit Jep Jensen und in 2. Ehe mit Axel Tellefssøn. In der weiteren Familiengeschichte spielen zum Beispiel die Familiennamen Axelsen, Petersdatter und Baltnersdatter eine Rolle, wobei eine Beate Baltnersdatter als Enkelin eines Peter Dringenberg genannt wird (1608).

In deutschen Urkunden ist zunächst nur von Sohn Johannes die Rede. (60) Johannes wird ebenfalls Goldschmied und – mit Bezug auf „Heynrich Dryn(g)enberg (der Alde)(61) – „als Sohn des Heynrich (...) zünftig eingeschrieben; in Liste 1480 als Unverdienter“. (62) Kein Wunder, möchte man meinen, denn offenbar ist seine Beziehung zur Heimatstadt Köln zumindest angespannt zu nennen, wie aus der oben zitierten Fußnote hervorgeht, die ihn (1477) „als Feind der Stadt“ bezeichnet. (63)

Hypothetisch könnte man davon auszugehen, dass der hier zitierte Johannes identisch ist mit jenem Johannes, „Henrik Dringenbergs søn Hans“, der in dänischen Quellen ausgewiesen wird. Jener Johannes wird als Münzmeister in Ålborg unter Christian II. (Thronfolger nach König Johannes ab 1513) bezeichnet. Aber er wird auch schon 1501 in diesem Amt genannt (also noch unter König Hans), könnte insofern in die Fußstapfen seines Vaters getreten sein. Andererseits wird ohne Zeitangabe berichtet, dass (welcher?) Johannes als Geistlicher in Malmø und Lund tätig war. (64)

4. Mehr zur Dringenberg-Sippe in Köln und ihren Nachfahren

Zu den Verwandtschaftsverhältnissen unter den Goldschmieden Dringenberg in Köln findet man die konzentriertesten Informationen über die Eligiusbruderschaft, der sie angehörten. (65) So heißt es z.B.: „Hermann Dringenberg habet pro Heynr[ich] filio suo 8 ß et 8 ß pro Jo filio suo et 2 ß pro H[en]r[ico] fratri suo“. (66) Hermann, der höchstwahrscheinlich ältere Bruder, wird in den Quellen seiner Laienbruderschaft hier also mit den Guldenbeträgen für seine Söhne Heinrich und Johannes sowie seinen Bruder Heinrich ausgewiesen. Dass (zumindest ein) Heinrich (der Eligiusbruderschaft) jener aus Dänemark sein muss, zeigt etwa der Eintrag: „Johann Drynnenberg habet Hinr[ich] Drynnenberg den alden in Dacia(67). So wird Heinrich auch als „montzmeister(68) benannt. Und eine weitere Bestätigung findet sich mit: „Johann van Arnsberg famulus Osenbrugs habet pro Hienr[ich] Drynnenberg seniorem, Hienr[ich] Drynnenberg juniorem, ind Johann Drynnenberg, Hinr[ich’s] broder jnd Johann Drynnenberg, Hinr[ich’s] son(69).



Nur provisorisch zugeordnet ist in dieser Skizze hingegen: „Thomas Drynnenberg habet pro Henrico patre(70)Thomas wird hier hypothetisch als Vertreter der 3. Kölner Generation angenommen. Das gilt auch für einen Stephan, dessen Existenz erst in ganz anderem Zusammenhang erkennbar wird (mehr dazu in Kap. 5).

Im Register Militzer sind neben den recht eindeutig benannten Vater-Sohn- (sowie Onkel-Neffe-)Beziehungen – in Nachfolge der "Familie Peters" aus Dringenberg – noch einzeln aufgeführt:

  • ein Goldschmied Konrad (71)
  • und ein Goldschmied Ludwig.

Obwohl dieser Konrad in derselben Jahresliste (1448) als Goldschmied eingeschrieben wird wie die vorweg behandelten Brüder Hermann und Heinrich, muss dies nicht zwangsläufig zu dem Schluss führen, dass es sich ursprünglich um drei Brüder Peters handelte, die von Dringenberg nach Köln wanderten. Zumal auch sein Sohn Ludwig unter „1448, 192“ als Goldschmied eingeschrieben wird. Aussagekräftiger sind hier schon die Zusätze, nach denen Konrad bereits 1456 in der Verdientenliste erscheint; damit verstärkt sich allerdings der Verdacht, dass er generativ auf die Ebene der vorgenannten Brüder gehört. Sohn Ludwig, 1470 als Unverdienter erwähnt, passt hingegen in die Nachfolgegeneration. (72)

Des Weiteren sind in den Listen der Laienbruderschaft erwähnt, ohne dass wir hierzu weiterführende Angaben besitzen:

  • o.g. Thomas, „Sohn Heinrichs“ und
  • ein weiterer „Sohn Johanns“.

In einer „Namensliste von ca. 1500 mit Zusätzen“ (73) wird schließlich ein „Johan, Herman Drynnenbergs son“ genannt. Handelt es sich hier um den Johann (Bruder des Heinrich) in unserer Skizze, der um 1500 selbst schon in die Jahre gekommen wäre? Oder könnte es auch ein Sohn des (Kap. 2) sonst bisher nicht weiter aufgetauchten anderen Hermann sein?

Eine weitere Tochter Dringenberg und weitere offene Fragen

Neben Hermanns oben erwähnter Tochter Neesgen (Kap. 2) gibt es noch eine Kathringin, deren Vater wir nicht kennen, lediglich ihr Bruder, Goldschmied Johann ist benannt, aber welcher Johann mag es sein? Wir erfahren lediglich, dass Kathringin den Johann Blitterswich aus Osnabrück heiratet. (74) Anhand der Jahresangaben vorgenannter Quelle lässt sich einerseits vermuten, dass sie zum Stamm Hermanns gehört, dessen Sohn Johannes mutmaßlich der ältere der beiden Vettern ist.

Andererseits erfahren wir durch ein Ratsdokument aus 1485, dass Cathringin Oissenbrucgs und ihr Bruder Johann sich in erheblichem Konflikt mit der Stadt Köln befinden und „Johann freventlich die Stadt verlassen hat“ (75), was wiederum besser zur Vita von Heinrichs Sohn Johann passen könnte. (76)

Die Eheleute Blitterswich haben eine Tochter, die ebenfalls Kathringin genannt wird, das ist die spätere Kathringin von Geilenkirchen. (77)

5. Dringenberg an der Universität zu Köln bis um 1500

In dem von uns untersuchten Zeitraum – mit Schwerpunkt auf dem 15.Jh. – bieten die Immatrikulationslisten der Universität einige wenige Anhaltspunkte, die zum Teil die Vita der behandelten Namensträger Dringenberg ergänzen, zum Teil aber auch Hinweise auf weitere Personen geben. Es wurden fünf Eintragungen gefunden, die hier chronologisch aufgeführt sind.

    1. Anno 1449
    Unter dem Rektorat des Arnoldus de Cloetinghe wird ein Johann Dringenborch am 22. Dezember immatrikuliert und als Geistlicher aus der Stadt Köln bezeichnet:
    Joh. Dringenborch, cl. Col.; art.; s.; Dec. 22 (78)
    Der Hinweis darauf, dass dieser Johann dem (zumindest niedrigen) geistlichen Stand angehört, lässt vage an eine Verbindung zu den dänischen Quellen denken, die Henriks Sohn Johann als Geistlichen in Lund und Malmø erwähnen.
    2. Anno 1460
    Hier ist eindeutig der oben (Kap. 4) angesprochene Ludwig, Sohn des Konrad aus Köln dokumentiert (15. September):
    Ludov. fil. Conrardi Drinchenberch de Colonia; art.; n. i., quia minorennis, sed intitulatus est, et s.; Sept. 15. (79)

    3. Anno 1469
    Einen deutlicheren Hinweis auf die Verwandtschaft mit Henrik enthält die Einschreibung eines offenbar anderen (als oben zu Nr. 1) Johann aus Dänemark:
    Joh. Dryngenberch de Dacia; art.; i. et s. (80)

    Von diesem Johann erfahren wir außerdem, dass er 1473 sein Studium abgeschlossen hat und 1477 (den Gepflogenheiten entsprechend) selbst zu lehren beginnt. (81)
    4. Anno 1497
    Mutmaßlich ohne Bezug zu den bisher vorgestellten Personen ist ein Studiosus Heinrich aufgeführt, der womöglich aus der Stadt Hagen stammt:
    Henr. Drenghenber(c)h de Haghen; i.; iur.; s.; (82)

    5. Anno 1504
    Schließlich überrascht eine Immatrikulation nach der Jahrhundertwende mit einem weiteren Namensträger Dringenberg aus Dänemark: Stephan.

    Da man eigentlich nach bisherigem Kenntnisstand nur davon ausgehen kann, dass es neben Henriks Familie keinen unabhängigen, zweiten Stamm Dringenberg in Dänemark gab, darf man wohl davon ausgehen, dass es sich hier um seine Enkelgeneration handelt. Ungewiss bleibt allemal, ob dies ein Sohn eines anderen (in Dänemark lebenden) Sohnes oder des (eines) uns bekannten Johannes ist:
    Stheph. Dringenberch de Dacia; art.; i. et s. (83)
    Auch diesem „Dänen“ (vgl.o., Nr.3) werden weitere akademische Weihen bestätigt: Stephan Dr. schließt sein Studium ab (was auch damals nicht etwa selbstverständlich war), und zwar bereits 1505, gehört ebenfalls der Montanerburse an und beginnt unter dem in der Fußnote genannten Magister zu lehren.

6. Heinrich und Johann - Auseinandersetzungen mit der Stadt Köln: offene Fragen

Die Schwierigkeit bei der Erschließung und Verwertung mittelalterlicher Urkunden, um die es hier geht, liegt nicht zuletzt darin, dass bei aller Korrektheit der Bearbeitung durch die Archivare in der Regel nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Originaltexte vollständig dokumentiert sind. Außerdem müssen auch die Fachleute bei der Bearbeitung interpretieren und können dabei irren, wenn es zum Beispiel um die Feststellung verwandtschaftlicher Verhältnisse geht. Im vorliegenden Fall (84) ist jedenfalls Skepsis angesagt, wenn eine Reihe von Urkunden des Rates der Stadt Köln dem „Dänen“ Heinrich zugeschrieben werden (85), der in einzelnen Urkunden als Bürger der Stadt Köln und Ratsherr bezeichnet wird und zum jeweiligen Zeitpunkt doch nachweislich in königlich-dänischem Dienst in Südschweden residierte und nur auf Reisen in die Stadt Köln gekommen sein dürfte. Wir wissen andererseits von Henriks (gleichnamigem) Neffen Heinrich und werden so bis auf weiteres eine Zuordnung der nachfolgenden Funde offen halten. Zumindest muss nicht durchgängig ein und derselbe Heinrich bzw. Johannes in den Urkunden gemeint sein. Aus diesem Grunde soll – teilweise unter Verzicht auf weitere Kommentare – chronologisch referiert werden; dabei werden die Eintragungen nicht lückenlos wiedergegeben.

Das Rätsel um den Ratsherrn Heinrich Dringenberg in Köln

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Person eines Heinrich Dringenberg, der – den bisherigen Quellenfunden zufolge – nach Hermann am häufigsten in Kölner Urkunden verzeichnet ist, ohne bislang eindeutig identifiziert zu sein. Zur Person Henriks (zweifellos jenerHeinrich ex Dacia) ist zusammenfassend festzustellen, dass er (bis) ca. Anfang der 1450er Jahre nach Dänemark ging, ab Mitte der 1450er Jahre Münzmeister war und (zumindest) in den Jahren 1461, 1468, 1471, 1479, 1483-85 und 1491 in diesem Amt urkundlich erwähnt wird. (86) Eine zeitweise Beurlaubung aus diesem Amt scheint ebenso wenig wahrscheinlich zu sein.

Auf der anderen Seite erfahren wir von einem Ratsherrn Heinrich in Köln in den 1470er Jahren. (87) Dieser Heinrich (Heynrich Dryngenbergh) wurde im Dezember 1470 (für 1471!) in den Rat gewählt – und er war Herr zu den Goldschlägern – und er (Heinrich Dringenberg) saß (zumindest) erneut 1473/74 im Rat. Betrachtet man diese Jahresangaben, fällt es schwer sich vorzustellen, dass hier von ein und derselben Person die Rede ist. Zwar kennen wir nicht die formalen Bedingungen, unter denen das hohe dänische Staatsamt ausgeübt wurde, aber auch die – besser bekannten – Regularien der Kölner Ratsmitgliedschaft sprechen sehr dagegen: Ratsmitglieder waren bei ihrem Eid und unter Androhung von Bußgeldern zu regelmäßiger, pünktlicher und vollständiger Teilnahme verpflichtet. Nicht einmal während der Sitzung hinaus zu gehen war ohne Erlaubnis zulässig. (88)

Die beiden Namensträger Dringenberg, Heinrich und Johannes, sind offenbar deshalb in relativ dichter Folge in den fraglichen Urkunden vorzufinden, weil sie den Eindruck streitfreudiger Gesellen erwecken, die mit Dritten (auch mit verschwägerten Personen) und mit dem Rat der Stadt Köln oft in Konflikt gerieten – und so zu Protokoll genommen werden.

Dringenberg in den Ratsprotokollen (auszugsweise)

1468 weilt zweifelsfrei Henrik als Gesandter seines Herrn in Köln, um dessen Streitigkeit mit der Stadt zu vertreten. (89) Das wurde bereits oben (Kap. 2) ausgeführt.

1474 (7.Juli) wird von Ratsmitglied Heinrich berichtet, der im Streit mit Johan van Eylsich liegt. Bürgermeister H. Jhan Krulman erwartet von ihnen einen Vergleich. Dryngenberg zögert und verärgert den Rat. Dieser beschließt in seiner Abwesenheit, er solle dem Rat fernbleiben, bis er dem Vergleich zugestimmt habe. (90)

1477 (22.Januar) Heinrich lehnt sich gegen Stadt- und Schreinsrecht auf, indem er vom päpstlichen Kommissar Strafmandate gegen Bürger (Greven, Schöffen u.a.) erwirkt. Diese Mandate werden in höherer Instanz widerrufen, woraufhin Heinrich sich an den Papst wenden will. Diese Appellation soll er (wohl auf Geheiß des Rates?) unterlassen, „sonst werde er sein Bürgerrecht verlieren“(91).

1481 (19.Februar) „Johan Muysgin hat im Rat geklagt, dass ihn sein Schwager Heinrich Dryngenberg in seiner Gegenwart auf der Straße und auch hinter seinem Rücken schwer gekränkt habe. Der Rat hatte sich schon vorher mit den Auseinandersetzungen der beiden befasst und trägt ihnen bei Strafandrohung auf, Frieden zu halten und nur noch gerichtlich gegeneinander vorzugehen. (92) Hier könnte mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit über Henrik geschrieben sein, von dessen Problemen mit Muysgin (oben in Kap.3) berichtet wurde.

1484 (5.August) wird erneut auf diesen Konflikt eingegangen und geschrieben, „Henrich hatte sich vielfach schriftlich über den Ratsrichter Johan Muysgin beklagt und auch Fürsten und Herren angerufen, sich für ihn beim Rat zu verwenden“, aber „der Rat [hält] Johan für gänzlich unschuldig.“ (93)

1485 (3.Juni) Johan Dryngenberg hatte durch seine Schwester Cathringin Oissenbrucgs gegen städtische Arbeiter (...) beim geistlichen Gericht Einspruch erhoben und den Kirchenbann verhängen lassen.“ Der Rat versucht durch Freunde, sie „gütlich zur Aufhebung des Bannes zu veranlassen“ und spricht eine Drohung aus. „Da sie ungehorsam ist und sich auf einer Immunität aufhält und Johan freventlich die Stadt verlassen hat“, wird ihr eine Frist gesetzt, der Cathringin am 4. Juni mit der Bannlösung nachkommt. (94)

Diese Stelle wurde schon weiter oben angesprochen mit dem Verdacht, dass hier Henriks Sohn Johann gemeint sein könnte.

1488 (23.Januar) bezieht sich womöglich auf den gleichen Zusammenhang, denn „Heinrich darf auf seine flehentliche Bitte hin (den Rhein) hinauf zu seinem Sohn ziehen, der bei Swicker van Sickyngen mit der Stadt in Fehde steht (...) Danach darf Heinrich in die Ratskammer kommen, wo der Rat (...) seine Rechtfertigungen anhören und dann entscheiden will.“ (95)

Einige Wochen später (6.März) ist „Johan Dryngenberg, Heinrich Dryngenbergs Sohn (...) als Feind der Stadt auf Betreiben seines Vaters rheinabwärts gekommen, (um) über seine vermeintlichen Forderungen an die Stadt zu verhandeln. Da die Forderungen größtenteils seinen Vater betreffen, der (...) bereit ist“ und bereits Vereinbarungen mit der Stadt getroffen hatte, will man sich nun mit Johan unter gewissen Bedingungen endgültig einigen. (96)

1489 (24.April) erfolgt „Wiederaufnahme Heinrichs Dryngenberg als Bürger und Mitglied des Goldschmiedeamtes“ (97)

Im selben Jahr (14.Oktober) wird über einen neuerlichen Streit zwischen „Jacob Slegel und Heinrich Dryngenberg“ berichtet, bei dem Heinrich dem Jacob vorwirft, „Heinrichs Schwägerin Fiegin Muysgins“ (sic!) die Leibrente nicht bezahlt zu haben. Der Rat schlichtet den Streit. (98)

Wie schon einleitend zu diesem Kapitel formuliert, wäre es nur zu schön anzunehmen, dass hier durchgängig von Henrik die Rede war, wenn nicht Bürgerschaft und Ratsmitgliedschaft eher dagegen sprechen würden. Eine endgültige Klärung der Bezüge wäre – wenn überhaupt – nur denkbar, wenn die erwähnten anderen Personen weiterverfolgt würden und in solchen Quellen weiterer Aufschluss zu gewinnen wäre oder bzw. und wenn die Originalurkunden akribisch auf ergänzende Textteile hin durchgearbeitet werden könnten.

Nachbemerkung

Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, dass ein Großteil der in diesem Artikel zitierten Dokumente streng genommen zur Sekundärliteratur zählen; nur wenige Originaldokumente hielt der Verfasser selbst in der Hand. Bei den hier benutzten Regesten (99) handelt es sich also um – das Wesentliche beinhaltende – Rezeptionen aus dem Mittelniederdeutschen (100), aber auch aus (alt-)dänischen Texten und selbstredend lateinischen Textteilen, die allesamt in den Archiven handschriftlich vorliegen und die oft genug auch für den Fachmann nur mühsam zu entziffern sind. Daraus folgt für unsere historischen Studien zwangsläufig, dass man weitgehend auf die Vorbearbeitung der Originale durch kundige Archivare und Historiker angewiesen ist.  Es folgt aber auch daraus, dass man mit Widersprüchlichkeiten und Fehlern rechnen muss, und man weiß, dass in der Regel keine vollständige Wiedergabe der Urkundentexte geboten wird. Wer die auftretenden Ungereimtheiten ausräumen will, muss selbst in die Archive eintauchen und in Zeit raubender Kleinarbeit versuchen, anhand der Originale weiterzukommen.

Schließlich darf man davon ausgehen, dass – zum Beispiel im Historischen Archiv Köln – dem Verf. sehr viel mehr an Fundstellen zum Namen Dringenberg verborgen blieb, was ebenfalls nur in mühseligem Dokumentenstudium freigelegt werden könnte, solange nicht neue Editionen, etwa von „Findbüchern“, den Zugang zu noch nicht (mit Register etc.) erschlossenem Archivmaterial erleichtern. So kann der Verfasser vorerst nicht die Zeit aufbringen, den „unendlichen Schatz“ an Regesten zu sichten, die zum Beispiel etwas über die Immobilien aussagen (Schreinsbücher) oder die Kirchen- und Klosterbücher zu Köln. Man wird in solchen Quellen gewiss mit Eintragungen von Eigentumsnachweisen und anderen, auf Personen bezogenen Daten rechnen dürfen.

Was aufgrund der von Fachleuten gewiss sorgfältig geleisteten Bearbeitung der Originalurkunden an Material hier zusammengetragen werden konnte, reicht andererseits aus, um die zentrale Ausgangsfrage unserer – von Henrik Dringenberg ausgehenden und auf ihn bezogenen –  Recherchen zu beantworten: Es steht für uns außer Zweifel, dass „der Däne“ Heinrich Dringenberg mit der Kölner Goldschmiedsippe unmittelbar verwandt und – zumindest hoch wahrscheinlich – der jüngere Bruder von Hermann ist. Und wir sehen keinen Grund, an der Herkunft dieses Hermann aus der vormaligen Stadt Dringenberg zu zweifeln, was wiederum den Schluss zur Herkunft Heinrichs in sich trägt. Wir verfügen andererseits über keine Quelle, die diesen Tatbestand selbst simpel zum Ausdruck bringt und müssen ohnehin vorerst mit einer Reihe von offenen Fragen zu den weiteren Identitäten und Verwandtschaftsverhältnissen in der Kölner Goldschmiedsippe umgehen.

Auf diesem Hintergrund ist jede/r Interessierte eingeladen, sich mit unseren Feststellungen und Fragen ernsthaft auseinander zu setzen und womöglich eigene Erkenntnisse damit abzugleichen oder zu gewinnen. Ansatzpunkte dazu gibt es in Köln selbst genug, aber auch in westfälischen oder lippischen Archiven bliebe manche Frage zu verfolgen; zudem muss an die weitere Aufklärung hanseatischer Dokumente, insbesondere in Dänemark und Schweden, gedacht werden.

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Essen, am 31. August 2004

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Anmerkungen

1) Kuske 3, Tafel Anhang (217)
2) Beiträge zur Familien- und Namensforschung Dringenberg, 2; hier in der Website
3) Die bislang nur in Teilen geleistete Übersetzung wichtiger skandinavischer Quellen lässt noch Fragen offen.
4) Hier bin ich dankbar für die freundliche Unterstützung der Archivarin Gisa Franke. (Eine auch archivarisch spannende Frage bleibt in diesem Zusammenhang vorerst offen, nämlich: Wie gelangten die Urkunden des „Dänen“ Henrik [Kap. 3] in den Besitz der Hansestadt Rostock? Abenteuerlich mag die Idee dazu sein, es könnte doch eine Verbindung zu dem im 17.Jh. in Rostock nachgewiesenen Theologieprofessors Henricus geben? [mehr zu Henricus]
5) Das Historische Archiv der Stadt Köln erwies sich im doppelten Sinne als Glücksfall: Dieses größte deutsche Kommunalarchiv bietet einen beeindruckenden Bestand gut aufbereiteter Dokumente und Dokumentationen. Und der kundigen Einführung und Hilfe eines erfahrenen Mediävisten ist es zu verdanken, dass ich an nur einem arbeitsreichen Archivtag im August 2004 weitestgehende Klarheit über die Ausgangsfragen herstellen konnte. Ein besonderer Dank gilt deshalb dem Archivar Manfred Huiskes.
6) heute Stadtteil von Bad Driburg bei Paderborn
7) Das gilt insbesondere für den Vornamen Heinrich, aber auch für Johannes und schließlich für Hermann; dazu mehr in Kap. 6 und in der Nachbemerkung.

zu Kap.1
8) von Loesch:225, Nr.442; die Pergament-Urschrift der Urkunde mit „wohlerhaltenem Stadtsiegel“ befindet sich lt. v.Loesch in Berlin, StA, Museumsurkunden n. 47. Das Stadtsiegel zeigt das bekannte Motiv (Literaturliste am Ende) mit der Umschrift: Sigillum opidanorum [i]n Dringenberch. Der ungewöhnliche Name der Mutter legt eine Überprüfung des Originals in Berlin nahe. Sie stammt wohl aus Lamerden an der Diemel (Grenze Hessen).
9) Das fand Pöppel heraus: p.82 (gemeint ist die Funktion der Stadt Dringenberg als Oberamt für die Verwaltung und Rechtsprechung des oberwaldischen Bezirks [oberhalb = jenseits des Waldes: des Eggegebirges; d.Verf.] im Paderborner Fürstbistum)
10) Ebenda:70 (1776 war Antonius Peters aus Dringenberg Studiosus an der Universität Paderborn.)
11) Nach unserer Hypothese ist so auch der Ursprung aller Namensträger Dringenberg zu erklären. Das bedeutet aber auch, dass man von einer Verwandtschaft von Namensträgern Dringenberg untereinander nicht ausgehen kann, so sie nicht an anderem Ort nachgewiesen ist, da sie im Herkunftsort Dringenberg nur zu leicht auf unterschiedliche Familien zurückgehen werden. In Dringenberg selbst ist nach unserer Kenntnis ein Namensträger Dringenberg – verständlicherweise – historisch nicht nachgewiesen. (Andererseits mochte man bei Auswanderung durchaus seinen angestammten Namen behalten, wenngleich selbst in diesen Fällen leicht ein Bei- oder Rufname vergeben wurde, wie es etwa von dem Theologen Johann Luttekemeyer († 1590) überliefert ist, der in Hamburg seiner Herkunft wegen nur als Johann Dringenberg bekannt war [Pöppel:68].)

zu Kap.2
12) Topographie, 2:320
13) Nur etwa 10 Prozent der Kölner Bevölkerung besaß diesen exklusiven Status.Topographie, 2:320
14) Scheffler:403, Nr. 301; unter dem Listen-Jahr 1448, was aber nicht das Jahr der Einschreibung sein muss.
15) Militzer:98, 348; vgl.u. weitere Einzelheiten dazu
16) „Molengasse“ Schleicher:154, (Ratslisten I 1396-1500) zum Ratsamt „Herr zu den Goldschlägern“, vgl.u.
17) Scheffler a.a.O.; dazu sein Siegel (3 Rosen, Abb. s.o. 1. Textseite; abgebildet bei Kuske 3, Tafel Anhang Nr. 217, verzeichnet p.372). – Es handelt sich um eine Urkunde Bock (eine Zahlung aus Stiftung Haich) aus 1460, die von Hermann in Ausübung seines Ratsamtes gesiegelt wurde (Urkunde 12761, Quelle: Mitteilungen 38:136).
18) Stadtrat, Stadtrecht, Bürgerfreiheit:68; siehe auch zum Folgenden p.68ff.
19) siehe hierzu auch (und zum Folgenden) in: Kölner Neubürger:737ff.
20) Herborn:530
21) Zum Folgenden siehe Groten/Huiskes 1:XVff.
22) Gaffeln sind politische (Wahl-)Körperschaften, die einer Zunft oder Gilde entsprechen mögen, aber auch mehrere Zünfte (in Köln „Ämter“ genannt) zusammenfassen können.
23) Es gebrach dem Rat an der notwendigen Gesamtzahl.
24) Herborn a.a.O.; nach Erläuterungen im Historischen Archiv Köln und Blick in die handschriftlichen Abschriften der Originalunterlagen (vgl.: Ratsämter) zieht Hermann hier als Gebrechsherr quasi außerhalb des Turnus in den Rat (augenscheinlich ein letztes Mal) ein. Die Angaben zum Wahldatum lauten durchgängig auf (D) „Wahl zu Weihnachten“, also Beginn der Amtsperiode am 25. Dezember, und das betraf jeweils das (der angegebenen Jahreszahl) folgende Jahr (in Köln zählte das Jahr ab dem 25.12.). Hermann saß also zuletzt anno 1460 im Kölner Rat. Schleicher (Ratslisten I 1396-1500) führt den Wahltermin 1459 mit Johannis an.
25) „Clageherren“: Ratsämter I unter Nr. 7; hier in Klammern gesetzt jeweils der Wahltermin, aus dem man gleichfalls die Amtszeit ersehen kann: W für Weihnacht, J für Johannis (24.Juni).
26) Ratsämter II unter Nr. 1 (Paymentsherren sind für die Münzen und Wechselkurse der reichsfreien Stadt zuständig
27) Ratsämter I unter Nr. 18
28) Ratsämter II unter Nr. 7 Ebenda
29) Ratsämter I unter Nr. 8
30) die bekannte Kölner Bürgermeisterfamilie
31) Kuske 3:163 (unter Krulman); hier wird ein Vorgang aus 1479 bzw. 1480 dokumentiert.
32) Aus der Ahnenliste der Anna Sybilla von Mumm (um 1700): (Jost von Wachendorf) Die Familie von Wachendorf führte in Köln ebenfalls einen bekannten Namen (Gewandmacherzunft, Ratsherren, Bürgermeister).
33) aus einer niederländischen Publikation, deren bibliographischen Daten aktuell leider nicht bekannt sind
34) Ein Joist Wach(t)endorf ist als Ratsherr (Schleicher:564, Nr.3713), Sohn von Jost und Elise, aufgeführt.
35) Kuske 3:163
36) z.B. in Militzer 1:388 sowie durch Militzers Registerbearbeitung in 4:97f.
37) anlässlich eines Rentkaufs von Heinrich Wachendorp 1494, der Lysbeth als Tochter des verstorbenen Hermann erwähnt (Kuske 3:178)

zu Kap.3
38) Scheffler:408, Nr.359: „Heynrich Dryn(g)enberg (der Alde)“ wird (1448, 106) zünftig eingeschrieben und taucht in den Listen (der Zunft) 1470 und 1480 erneut auf. Die höhere Listennummer bei Scheffler (106) könnte bedeuten, dass seine Einschreibung später als die des offenbar älteren Bruders Hermann stattfand. 1448 als Jahrgangsangabe gibt im Zweifel nur grob den Zeitraum an, in dem „zeitnah“ Eintragungen gebündelt wurden, was Scheffler etwas irreführend als „Listenbezeichnung“ dient. Eine Überprüfung der Originalurkunden hierzu steht noch aus.
39) Dem Zusammenhang entnehmen wir, dass „Rente“ hier nicht einfach das gemeine Wertpapier bezeichnen soll, sondern tatsächlich eine durch Dienste erworbene jährliche Leistung.
40) Quellen zu Henrik I (s. Literaturliste am Ende); (Diese Urkunde liegt dem Verf. als autorisierte Fotokopie der Hansestadt Rostock vor sowie deren dänisches Regest.) Diese Umstände erscheinen uns bemerkenswert, denn König Christoph verstarb schon 1448.
41) Urkunde aus dem Archiv der Hansestadt Rostock, U 1p (liegt als Fotokopie des Originals vor). Bei dem König handelt es sich um den schon oben erwähnten Christian I., Neffe des Herzogs Adolf von Schleswig und Graf von Holstein (welcher selbst die Krone zuvor abgelehnt hatte).
42) Vgl. hierzu den älteren Artikel über den Münzmeister Henrik in dieser Website.
43) ebenda
44) Quellen zu Henrik I (Die Schreibweise des Namens muss nicht verwundern, allein in der Stadt Köln im 15.Jh. sind ein Dutzend Schreibvarianten des Familiennamens zu finden – von Drangenberg bis Drenghenberch.)
45) von Loesch:258 Nr.841 II.; obiges Zitat ist die hochdeutsche Zusammenfassung (von Loeschs) der Originalurkunde. Die Vollmacht ergeht an Johan, (Originaltext) „minen oemen und neven“, und die Überbringung soll durch beide Neffen erfolgen („mi sanden bi minen neven Hinrich und Johan Dringenberch“). Originalquelle lt. v.Loesch: Berlin St.A. Museumsurk.n.89. Urschrift.Pap. Das aufgedrückte Siegel sei nicht mehr zu erkennen.
46) Ebenda: „... und [vor]leden is 21 jår, ek latest to Coelne was ...“,
47) Groten/Huiskes 1:358
48) selbst renommierter Bürger der Stadt Köln, Ratsherr und später Bürgermeister
49) Kuske 3:392f. Nr. 747. Kursivschrift im Zitat von Kuske übernommen: markiert die von ihm hochdeutsch zusammengefassten Textteile. Datierung: 10. November 1477
50) Rmem. = Quelle: Ratsmemoriale: siehe Groten/Huiskes
51) Hans. Urkundenbuch 10:408 Nr.597
52) (auch: Mellenbagen) niederdeutsches Synonym für die Stadt Malmø
53) Kuske 2:127 Nr.289; Datierung: 10.März 1462
54) Hans. Urkundenbuch 9:340, dazu die Fußnote 2
55) Hans. Urkundenbuch 9:452 Nr. 568 mit Bezug auf StA Köln, Kopienbuch 29 fol. 12’-13
56) Urkunde vom 30.September 1491, Ratsarchiv Rostock, sowie die dänischen „Quellen zu Henrik“
57) Die Quittungen des Königs mit Datum vom 2.Mai sowie vom 19.Oktober 1461, 14.Januar 1483, 17.März 1484, 18.August 1485 und 30.September 1491 beziehen sich jeweils auf die Dienste des Vorjahres (oder einer unbestimmten Zeit). Vgl. hierzu weitere Dienstbelege im Zusammenhang der Erörterungen in Kap. 4.
58) vgl. Beiträge zur Familien- und Namensforschung Dringenberg, 3, a.a.O.
59) vgl. in der Website unter: Quellen zu Henrik
60) vgl. aber in Kap. 5 die Immatrikulation eines Stephan
61) vgl.Anm.21
62) Scheffler:420 Nr.511. Mit dem Listenjahrgang 1470 besteht zunächst auch nur eine ungefähre Datierung (vgl. Anm.37). „Unverdienter“ will sagen, dass Johannes zu diesem Zeitpunkt (1480) bestimmte zunftinterne Leistungen noch nicht erbracht hat.
63) vgl.Anm.32 und die entsprechende Passage im Text dazu
64) Johannes (Internetbeitrag): „møntmester i Aalborg 1501 i gildeskråen for Guds Legems gilde, var identisk med Henrik Dringenbergs søn Hans (...) var død før 1519, var præst i Malmø og kannik i Lund.“

zu Kap.4
65) Militzer 1:312ff. „Dom – Eligiusbruderschaft“ und als Überblick seine Zuordnungen in 4:97f. (Register)
66) Militzer 1:388 (Die zahlreichen Fußnoten werden hier nicht wiedergegeben, sie enthalten i.d.R. Verweise auf frühere Fußnoten oder verweisen auf Listen und stellen Beziehungen her, die hier wohl nicht weiter diskutiert werden müssen.)
67) ebenda:454
68) ebenda:469
69) ebenda:458
70) ebenda:470
71) Scheffler:408 Nr.361: „Coirait Dryngenberg“ wird (1448, 109) „zünftig eingeschrieben“ (als Goldschmied) und erscheint 1456 in der Verdientenliste. Hier wird auch sein Sohn Lodewych genannt.
72) Scheffler:415 Nr.445; Ludwig erscheint in der Liste 1470 als Unverdienter.
73) Militzer 1:321f. (unter dieser Überschrift die laufende Nummer 5)
74) Kuske 3:214 Nr.22 (Testamente und andere Vermögensauseinandersetzungen) – hier ein Vorgang anno 1495 unter dem Namen Blitterswich. Die Eheleute veräußern gem.Anm.2 anno 1460 in Osnabrück ein Haus.
75) Groten/Huiskes 1:688 Nr.16 (Fr., 3. Juni)
76) vgl.o. Text zu Anm.32
77) Kuske 3:251 Nr.91 unter dem Namen Geilenkirchen: 15.Okt.1482 (Anm.2 hierzu); da wird Kathringin bereits als Witwe des Johann Blitterswich genannt.

zu Kap.5
78) Keussen:523 Nr.244:1; cl= clericus, art= artes liberales (zu verstehen als eine Art „Grundstudium“, stofflich der heutigen gymnasialen Oberstufe vergleichbar), s= solvit (hat bezahlt).
79) Ebenda:653 Nr. 286:57; offenbar noch ohne vollständige Voraussetzungen zum Studium schon eingeschrieben, hat Ludovicus wohl den Schwur noch nicht getan (n.i.), aber schon bezahlt (s.). – In der Fußnote von Keussen zu diesem Eintrag wird betont, dass dieser Ludovicus „nicht der bekannte Schlettstadter Schulrektor [sei], der schon 1441 Lehrer ist: Knepper, Wimpfeling 6.“ (vgl. hierzu den Hinweis d.Verf. in Anm. 1).
80) Ebenda:790 Nr.321:80; hat den Eid abgelegt und bezahlt (iuravit et solvit).
81) In der Fußnote Keussens: „1473 8/7 det.sub m. Paulo Leent“ (det= determinavit, nachdem er offenbar erfolgreich seine Thesen verteidigt hatte); und weiter: „M.“ (dem Montanergymnasium, einer Burse zugehörig), „1477 24/3 inc.sub m.Petro de Dacia.“ (inc= incepit: begann zu lehren unter Magister Petrus aus Dänemark).
82) Ebenda:424 Nr.434:94, hat wohl die Rechte studiert, sonst leges bezeichnet.
83) Ebenda:565 Nr.463:14; dazu Keussens Fußnote: „St. Dr., M., 1505 9/12 det., 1510 22/4 inc. Sub m. Andr. De Bartwyck.“ An demselben Immatrikulationstag (24.Juli) wird ein weiterer Mann aus Dänemark eingeschrieben, Nr. 13, Holger de Dacia (Olgerus Schalder), ebenfalls als Montaner; und drei Tage später, Nr.16, ein weiterer: Nyc. Gotzo de Datia (iur.) – Ein Zufall in dieser Häufung dänischer Provenienz?

zu Kap.6
84) Es geht um die Fundstücke aus den „Beschlüssen des Rates der Stadt Köln“ (Groten/Huiskes), die den Namen Dringenberg betreffen. (Hervorhebungen in den nachfolgenden Texten v.Verf.)
85) was aber die Bearbeiter selbst in ihrem Vorwort grundsätzlich auch kritisch in Frage stellen
86) Neben den weiter oben genannten Quellen sind Belege dafür im „Kopenhagener Diplomatarium“ zu finden.
87) Schleicher:154, Nr.839 Ratsämter a.a.O.
88) Groten/Huiskes 1:XXVI
89) Groten/Huiskes:358 Nr.39
90) ebda:523 Nr.56
91) ebda:575 Nr.6
92) ebda:643 Nr.7; der genaue Grad der Verschwägerung lässt sich aus der Bezeichnung Schwager nicht ableiten.
93) ebda:681 Nr.24
94) ebda:688 Nr.16
95) ebda:727 Nr.3
96) ebda:727f. Nr.5
97) ebda:730 Nr.12
98) ebda:737 Nr.37
99) Regesten [mlat.] sind Verzeichnisse, die – außer im Falle der „Vollregesten“ – lediglich eine kurze Zusammenfassung der Originalurkunden oder –texte enthalten.
100) das im Mittelalter und in früher Neuzeit (etwa vom 13.-17.Jh.) gesprochene Niederdeutsch



Literatur und Quellen

(Groten/Huiskes) Beschlüsse des Rates der Stadt Köln 1320-1550, bearb. v. Groten, Manfred/Huiskes, Manfred (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 65)
Bd. 1, Die Ratsmemoriale und ergänzende Überlieferung 1320-1543, Düsseldorf 1990
Bd. 6, Indizes, Düsseldorf 2003

Hansisches Urkundenbuch, bearb. v. K. Höhlbaum u.a., hg. Verein für Hansische Geschichte, 11 Bde, Halle/Leipzig 1876-1939

Herborn, Wolfgang: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln im Spätmittelalter, Bonn 1977

Historisches Archiv der Stadt Köln:
Ratsämter I und II (Hilfsverzeichnis, ungedruckte Quelle)
Siegelkartei (ungedruckte Quelle)

(HUANA) Haupturkundenarchiv der Stadt Köln, Nachträge, bearb.v. Anna-Dorothea von den Brincken, Köln 1970

Johannes Dringenberg (Internetbeitrag): http://www.gladsaxegymnasium.dk/2/dringenb.htm

(Keussen) Die Matrikel der Universität zu Köln, bearb. v. Hermann Keussen
Bd. 1, 1389-1475, Bonn 1928
Bd. 2, 1476-1559, Bonn 1919
Bd. 3, 1389-1559, Bonn 1931

Kjøbenhavns Diplomatarium, unter: http://www.eremit.dk

Kölner Neubürger 1356-1798, 4. Teil: Index und Nachträge, bearb. v. Joachim Deeters, Köln 1983

Kuske, Bruno (Hrsg.): Quellen zur Geschichte des Kölner Handels und Verkehrs im Mittelalter, 4 Bde. (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 33), 1923-34
Bd. 2, 1450-1500, Bonn 1917
Bd. 3, Besondere Quellengruppen des späteren Mittelalters, Bonn 1923
Bd. 4, (Index)

(von Loesch) Die Kölner Zunfturkunden nebst anderen Gewerbeurkunden bis zum Jahre 1500, bearb. v. Heinrich von Loesch, Bd. 2, Bonn 1907

(Militzer) Quellen zur Geschichte der Kölner Laienbruderschaften vom 12.Jahrhundert bis 1562/63, bearb v. Klaus Militzer (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 71), Düsseldorf 1997
Bd. 1, Einführung, St. Achatius – St. Georg
Bd. 4, Nachträge, Register zu Bd. 1-4

Mitteilungen aus dem Stadtarchiv der Stadt Köln, 38 (bearb. v. Joseph Hansen), Köln 1926

Pöppel, Diether: Dringenberg – Stadt, Burg und Kirche im Wandel der Jahrhunderte, o.O., o.J. (Dringenberg 1980) – hierzu das im Text zitierte Wappen (das offenbar unverändert weiterhin als Stadtwappen diente): siehe am Ende der Literaturliste

Quellen zu Henrik Dringenberg I-V, (dänisch-schwedische Quellen) zusammengestellt von Bent Jørgensen, København, 2004 (in 5 Abteilungen im Internet 2004 veröffentlicht, beginnend mit:)
http://www.dringenberg-history.de/History1/Dokumente/Henrik_Quellen1.htm

Rasmussen, Maya: Wappen Henrik Dringenberg nach Vorlage Storck bearbeitet unter: http://www.maya123.webbyen.dk (Abb. oben im Text, Kap.3)

Scheffler, Wolfgang: Goldschmiede Rheinland-Westfalens – Daten, Werke, Zeichen, Berlin 1973

Schleicher, Herbert M.: Ratsherrenverzeichnis von Köln zu reichsstädtischer Zeit von 1396-1796 (Veröffentlichungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, Neue Folge Nr. 19), Köln 1982

Stadtrat, Stadtrecht, Bürgerfreiheit – Ausstellung aus Anlaß des 600. Jahrestages des Verbundbriefes vom 14.September 1396, Historisches Archiv der Stadt Köln, 1996

Topographie der Stadt Köln im Mittelalter, 2.Bd., von Hermann Keussen (Nachdruck der Ausgabe Bonn 1910), Düsseldorf 1986

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Nachfolgend das im Text zitierte Wappen Dringenberg (s.o.: Pöppel)

Laut von Loesch (2:225: Fußnote; vgl.Kap.1, p.2) ist die für diesen Artikel entscheidende Urkunde, mit der die Herkunft der Dringenbergs aus der Stadt Dringenberg belegt ist, mit einem wohlerhaltenen Stadtsiegel versehen, das er wie folgt beschreibt:

„Dieses zeigt eine Stadtmauer mit 2 Türmen und einem Thor in der Mitte mit einem grösseren Turm darüber. In dem Thor die Gestalt eines Bischofs, der einen Wappenschild mit den lippischen Rosen hält.
Umschrift: Sigillum opidanorum [i]n Dringenberch.“


Die Reihe der Artikel zu "Notizen der Geschichte" im Rahmen der DRINGENBERG-Forschung befindet sich noch im Aufbau.



 


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Diesem Artikel ging in 2003 – als Beitrag Dringenberg 3 – eine Skizze zum "Münzmeister Henrik Dringenberg" in Malmø voraus.


 
R.D. fecit 31.08.2004
Korrekturen 9.9.2004